Teil I:
Für eine Berücksichtigung des US-Gutachtens in der mündlichen Verhandlung könnte eventuell sprechen, dass die Fristsetzung nach § 83 Abs. 2 PatG, falls überhaupt erfolgt, sich nicht auf das weitere Vorbringen zur Ausführbarkeit erstrecken könnte, da sich die Rechtsauffassung zwischen...