Ich denke nicht, dass die Beschreibung der Abbildung komplett verloren geht. In den Richtlinien für die Prüfung steht dazu folgendes (A-II, 5.5):
"Gelten die Bezugnahmen auf eine fehlende Abbildung - wie etwa "siehe Abb. 4" - als gestrichen, so gelten auch die im Zusammenhang damit verwendeten...