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Sehe ich genauso wie silvio_h. Zur Sicherheit sollte das Schutzrecht angeboten werden.
Der Hintergrund dieser Regelung ist es, dem AN den Erhalt seiner Ansprüche zuzusichern. Wenn der AG keine Lust mehr hat, das Recht aufrechtzuerhalten, dann muss AN in der Lage sein, das Recht zu übernehmen...