Aktueller Inhalt von langlotz

  1. L

    DE Stand der Technik gemäss § 3 Abs. 2

    Hallo zusammen Vielen Dank für Eure Antworten - das hat die Sache in der Tat klarer gemacht. Mit den besten Grüssen, Frank Langlotz
  2. L

    DE Stand der Technik gemäss § 3 Abs. 2

    Hallo zusammen Gemäss § 3 Abs. 2 PatG sind ältere Anmeldungen nur insoweit Stand der Technik, als sie nicht über die Prioritätsanmeldung hinausgehen, wenn "der ältere Zeitrang einer Anmeldung auf der Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung" beruht. Benkard (10. Aufl. von 2006) gibt...
Oben