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Hallo zusammen
Gemäss § 3 Abs. 2 PatG sind ältere Anmeldungen nur insoweit Stand der Technik, als sie nicht über die Prioritätsanmeldung hinausgehen, wenn "der ältere Zeitrang einer Anmeldung auf der Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung" beruht.
Benkard (10. Aufl. von 2006) gibt...