Aktueller Inhalt von kandidatin

  1. kandidatin

    Webinar-Premiere | Ihre Bewertung und Meinung

    Danke für das Seminar! Gerne mehr zu den Patentansprüchen und weniger zu den Figuren. Dennoch 5 Sterne :) ... Grüße Bille
  2. kandidatin

    EPÜ Nationalisierung in Frankreich, Großbritannien und Deutschland

    Hier wird vom Anmelder gesprochen, es handelt sich aber nicht mehr um eine Anmeldung, sondern um ein Patent. Bille
  3. kandidatin

    EPÜ Nationalisierung in Frankreich, Großbritannien und Deutschland

    Aber ist das nationale Recht zum EPÜ nicht eindeutig? (Hier Punkt 6) https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/natlaw/de/via/de.htm Bille
  4. kandidatin

    EPÜ Nationalisierung in Frankreich, Großbritannien und Deutschland

    Danke, philkopter, äußerst praktischer Hinweis! Fehlt nur noch das britische Pendant ;) Gruß Bille
  5. kandidatin

    EPÜ Nationalisierung in Frankreich, Großbritannien und Deutschland

    Danke für die Antwort! Wenn es einen solchen Inlandsvertreterzwang gibt, dann müsste er aber auch dem "Nationalen Recht zum EPÜ" entnommen werden können, oder? Für die genannten Länder ist das wohl nicht der Fall...
  6. kandidatin

    EPÜ Nationalisierung in Frankreich, Großbritannien und Deutschland

    Hallo, vielleicht eine dumme Frage (,die ich aber wegen noch längst nicht abgelegter Europäischer Prüfung wohl stellen darf ;-) ): Wenn das Europäische Patent mit Benennung von Frankreich, Großbrtannien und Deutschland erteilt wurde, ist für diese Länder doch eigentlich nichts mehr zu machen...
  7. kandidatin

    PMMA Datum der nachträglichen Benennung

    Danke für die hilfreichen Links und Erläuterungen. Dass dieser Fall nicht mit dem Nichtbenutzungszeitraum der Gemeinschaftsmarke vergleichbar ist, war mir allerdings schon klar, weshalb ich den "Nichtbenutzungszeitraum" in Anführungszeichen gesetzt habe ;-) Grüße Bille
  8. kandidatin

    PMMA Datum der nachträglichen Benennung

    Hallo Lysios, nein, nein, das läuft hier schon direkt über das internationale Büro. Ich meine, gelesen zu haben, dass zur Festlegung des "Nichtbenutzungszeitraums" nicht das internationale Anmeldedatum, sondern das Registrierungsdatum in den USA zählt. Kann mich aber auch täuschen. Habe auch...
  9. kandidatin

    PMMA Datum der nachträglichen Benennung

    Danke, Lysios, ist schon mal ein guter Hinweis. Bei den USA gilt für die (nachträgliche) Schutzausdehnung mW jedoch das Registrierungsdatum eben dort. Etwas verwirrend ... Insgesamt fehlt mir auch eine Übersicht zu den nationalen Besonderheiten bei internationaler Registrierung, insbesondere...
  10. kandidatin

    PMMA Datum der nachträglichen Benennung

    Hallo, man kann für eine internationale Registrierung einer Marke ja nachträglich weitere Vertragsparteien (Staaten, Organisationen) benennen: Ich gehe also davon aus, dass das Datum der Eintragung in das internationale Register das Datum der internationalen Registrierung für diese weitere...
  11. kandidatin

    Biete Lehrbuch zum Markenrecht von Dr. Bingener / 3. Auflage

    Auch wieder wahr ... :o
  12. kandidatin

    Biete Lehrbuch zum Markenrecht von Dr. Bingener / 3. Auflage

    Die 3. Auflage ist aus 2017, also dürften die letzten Gesetzesänderungen nicht eingeflossen sein ... :eek: Gruß Bille
  13. kandidatin

    EPÜ Aussage des Vorsitzenden in Einspruchsverhandlung

    Danke für Eure Hinweise. Sehe ich ähnlich. Tatsächlich wurde der Hinweis, dass die D1 und D2 nicht als neuheitsschädlich angesehen werden, IN der Verhandlung bzw. der Diskussion zur Neuheit gegeben, um erst nach der Pause zu verkünden, dass es wieder anders beurteilt wurde. Der Patentinhaber...
  14. kandidatin

    EPÜ Aussage des Vorsitzenden in Einspruchsverhandlung

    Hallo, in einer Einspruchsverhandlung vor dem EPA ging es zunächst um die Neuheit. Der Vorsitzende der Einspruchsabteilung hat auf Nachfrage des Patentinhabers erklärt, dass die Abteilung - abweichend von ihrer vorherigen Sichtweise - von den Entgegenhaltungen D1, D2 und D3 die...
  15. kandidatin

    Praxis Research zur Unterstützung von Patentanwälten mit KI-Tools

    Sicher gibt es Teile einer Anmeldung, die ein Patentanwallt eher routinemäßig erstellt, wenn erst einmal die Ansprüche stehen. Allerdings kommt es auch dort auf sprachliche Details an, insbesondere wenn zum Beispiel die (über die Ansprüche hinausgehende) Beschreibung zur Auslegung herangezogen...
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