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Also die Geschichte ist mir ja ganz neu.
Und stimmt auch nicht mit den offiziellen Quellen überein (vor allem mit der zeitlichen):
Der Titel "European Patent Attorney" wurde offiziell vom EPO Verwaltungsrat im November 1979 geschaffen. Daher er wurde nicht einmal von den EPAs selbst offiziell...
Sehr wahrscheinlich. In der Übersetzung vom UPCA steht es auch, zumindest nach deutschem Rechtsverständnis, "falsch" drin. Passiert aber wohl in Übersetzungen von EU Rechtstexten häufiger, weil die Übersetzer eben Übersetzer und keine Juristen sind.
Das macht sogar die Patentanwaltskammer/Fernuni Hagen:
"Dabei sind Patentanwältinnen und -anwälte – mit entsprechender Qualifikation – nach dem zugrundeliegenden Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht allein, ohne Hinzuziehung von Rechtsanwältinnen oder -anwälten, vertretungsbefugt...
Vorsicht: Nach StPO haben EPAs wohl eher kein Zeugnisverweigerungsrecht nach §53 (aber zumindest Auskunftverweigerung nach §55 StPO IVm §23 Geheimnisschutzgesetz oder auch §142 Patg oder auch §203 Abs. 1 Nr. 3A StGB). Wobei die Frage bleibt, ob es nicht analog für EPAs gilt (siehe BGH...
Dem kann ich nur zustimmen.
Nicht falsch verstehen: die Frage wieso es die Ausnahme bei R142 aber nicht bei R14 gibt ist mehr als du für die EQE brauchst und wäre als solche durchaus berechtigt. ABER: um diese Frage zu stellen muss man erstmal erkennen, dass es zwei unterschiedliche Verfahren...
Nein, sie sind nicht synonym. Es sind zwei komplett verschiedene Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Auswirkungen. Und sogar unterschiedlichen Namen.
Auch sind die Abs. nicht gleich und aufgrund der unterschiedlichen Verfahren nicht analog. Auswirkung A für Verfahren A, gilt...
EinTipp für die EQE und für das Leben danach: schaue niemals nur auf die Vorschrift selbst die du gefunden hast. Der Kontext, vor allem auch die Paragraphen/Artikel/Absätze davor und dahinter sind ebenso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger.
Mit diesem Wissen lese dir einmal R. 142 EPC komplett...
Nein, das ist keine Schwäche. Wie schon zuvor geschrieben kann das EPC keine andere Verfahren regulieren. Genauso wenig wie deutsche Gesetze US discovery Verfahren regulieren können. Stichwort Ultra vires.
Nach US Recht ist bei der Frage Attorney client Privileg ja oder nein erst einmal zu...
Offiziell heißt es "Group B+ Draft Agreement on Cross Border Aspects of a Client-Patent-Attorney Privilege" siehe auch hier https://www.wipo.int/meetings/en/doc_details.jsp?doc_id=585853 und https://www.epo.org/en/law-practice/harmonisation/group-b-plus (im Plenary Statement und Summary of...
Wenn (und auch falls ;)) der Vetrag über Attorney client privilege kommt wird das Argument des legal privilege wohl nicht mehr ziehen. Dann reicht auf jeden Fall die EPA Zulassung. Wobei auch schon heute zumindest fraglich ist, ob diese nicht ausreicht.
Als einzelner Grund nicht, aber ich würde es auf jeden Fall im Einspruch erwähnen. Dann ist der Einspruchsgrund im Verfahren drin und falls später noch was auffällt, dann wird es nicht aus formalen Gründen abgewiesen. Habe schon Änderungen in der Beschreibung deswegen im Einspruch beanstandet...
Kurze Fassung: Ändere es lieber jetzt nach Art. 14 (2) EPC.
Lange Fassung: Nach Art. 70(1) EPC ist die englische Version die relevante Fassung (ausnahme wenn noch weitere Anspruch Übersetzung für Verletzung nötig, aber diese Übersetzung richtet sich auch nach Verfahrenssprache). Daher...
Disclaimer vorab: Ich selbst bin bei CEIPI Tutor.
Ich habe vor ein paar Jahren die Kurse bei CEIPI in Straßburg gemacht und bin zufrieden damit gewesen. Habe auch gleich beim ersten Mal alle vier Prüfungen bestanden, genauso wie die Leute mit denen ich damals eine Lerngruppe gebildet habe. Wir...
Patachon hat ja schon einige Sachen der Vorredner korrigiert, aber ich würde gerne noch etwas ergänzen.
Ich selbst bin reiner EPA in der Industrie, wobei ich die Ausbildung in einer Kanzlei gemacht habe.
Der Standesdünkel ist bei manchen Personen in Kanzleien noch extrem ausgeprägt ( §1 der...