Prüfungsort
Als Prüfungsort kann sich der deutsche Bewerber zwischen München und Berlin entscheiden, die Aufgaben sind jedoch die gleichen. Naturgemäß meldet sich der Großteil der Bewerber für München an, während sich in Berlin eine überschaubare Anzahl von Bewerbern einfindet. Dies hat zur Folge, daß in München – je nach dem Raum, dem man zugeteilt wird – eher eine Bahnhofshallenatmosphäre aufkommt, die der Konzentration nicht unbedingt förderlich ist. In Berlin (Zweigstelle des DPMA oder des EPA) wird die Prüfung hingegen in kleineren Räumen abgehalten, wobei in den letzten Jahren außerdem Kaffee und Gebäck gereicht wurde.
Prüfungstermin
Die europäische Eignungsprüfung findet nur einmal im Jahr, meist im März oder April, an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt, sofern sich der Bewerber für alle vier Aufgaben angemeldet hat. Der zeitliche Ablauf der Prüfung sieht regelmäßig wie folgt aus:
Prüfungstag
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Aufgabe
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Dauer
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1
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DI (Rechtliches) | 3 Stunden |
DII (Rechtliches) | 4 Stunden | |
2
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A (Anmeldung) | 3.5 Stunden |
B (Bescheidserledigung) | 4 Stunden | |
3
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C (Einspruch) | 6 Stunden |
Hilfsmittel
Zu der europäischen Eignungsprüfung kann der Bewerber alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen (Gesetzestexte, Verordnungen, Rechtsprechung der Beschwerdekammern, Richtlinien für die Prüfung im EPA, Nationales Recht zum EPÜ, eigene Aufzeichnungen usw.) mitbringen, so daß diesbezüglich keine Einschränkungen besteht. Allerdings sind bestimmte Hilfsmittel ausgeschlossen, worunter insbesondere ein Laptop o.ä. fällt.