EQE Vorzeitige Vorprüfung EQE

AU_1856

Schreiber
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, auf die ich bisher hier im Forum oder auch den offiziellen Seiten des EPA keine explizite Antwort finden konnte.

Ich habe eine grundsätzlich Frage, ob es möglich ist die Vorprüfung auch vor Ablauf der vollen 2 Jahre abzulegen? Gibt es dort die Möglichkeit Anträge beim EPA zu stellen? Hat in dieser Richtung jemand bereits Erfahrungen gemacht?
In meinem konkreten Fall wäre ich zum Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung erst 22 Monate statt 24 Monate beschäftigt.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße!
 

PriorArtDefense

SILBER - Mitglied
Nein. Artikel 11 (7) VEP ist insoweit eindeutig. Die zwei Jahre müssen zum Zeitpunkt der Vorprüfung abgeleistet sein.

Eine Verkürzung der Beschäftigungszeit sehen die ABVEP in Regel 16 nur für ehemalige Prüfer und für Absolventen besonderer Spezialstudiengänge oder – in DE – des Amtsjahrs vor.
 

patatx

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, auf die ich bisher hier im Forum oder auch den offiziellen Seiten des EPA keine explizite Antwort finden konnte.

Ich habe eine grundsätzlich Frage, ob es möglich ist die Vorprüfung auch vor Ablauf der vollen 2 Jahre abzulegen? Gibt es dort die Möglichkeit Anträge beim EPA zu stellen? Hat in dieser Richtung jemand bereits Erfahrungen gemacht?
In meinem konkreten Fall wäre ich zum Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung erst 22 Monate statt 24 Monate beschäftigt.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße!
Aus persönlicher Erfahrung kann ich dir eins Weitersagen, das man mir gesagt hat:"Nein, eine Frist ist eine Frist!" :-(

Ich gehöre auch zu denen, denen zwei Monate bis zur Vorprüfung fehlten. Alles egal, Frist ist Frist ... leider.
 

AU_1856

Schreiber
Vielen Dank euch beiden für die klaren Antworten. Das habe ich mir zwar schon fast gedacht, aber trotzdem Danke für die Gewissheit!
 
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