und nochmal praktisch technische Tätigkeit

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Hallo Forum,
werden Hausmeistertätigkeiten z.B. als Zivi vom DPMA als praktisch technische Tätigkeit anerkannt auch wenn man einer chemischen Fachrichtung angehört?

Auf dem DPMA-Merkblatt steht ja nicht geschrieben, dass die Tätigkeit auf dem eigenen Fachgebiet sein muss, und hier im Forum gab es auch Hinweise. Wer hat aber Erfahrungen damit gemacht?

Danke für jeden Beitrag.
 
G

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Guest
hi greenhorn,

an deiner stelle würde ich direkt die zuständigen leute beim dpma fragen. verlass dich nicht auf irgendwelche erfahrungsberichte von anderen, denn jeder fall ist anders gelagert bzw. wird vom dpma anders bewertet.
 

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Mich interessiert die Antwort deswegen, weil ich mit dieser Hausmeistertätigkeit und anderen Arbeiten locker auf das Jahr komme, ohne die Zivimonate aber aufwendig zu organisierende Bescheinigungen einholen müsste. Das würde ich mir gerne Ersparen. Außerdem haben hier doch sicher einige Kandidaten versucht solche Tätigkeiten anrechnen zu lassen, oder?
 
L

Lisa

Guest
Ob ein fachlicher Zusammenhang zwischen Deinem Studienfach und dem Inhalt der praktisch-technischen Tätigkeit besteht, spielt meines Wissens keine Rolle. Auch für einen Chemiker ist das Zusammenschrauben von Autos praktisch-technisch. Bei einer "Hausmeistertätigkeit" muss aber wohl noch etwas mehr Information her, inwiefern das denn "technisch" war. Ich weiß nicht, ob das gelegentliche Auswechseln einer Glühbirne gleich zu einer (Vollzeit!) technischen Tätigkeit führt. Da sollte dann aus Deiner Bescheinigung schon hervorgehen, dass Du nicht den Hof gefegt, sondern die Klimaanlage gewartet, die Fenster repariert, etc. hast. Wenn ein solcher praktisch-technischer Inhalt Deiner Bescheinigung zu entnehmen ist, sollte das Ganze anerkannt werden - aber, wie oben schon jemand sagte, verbindliche Auskunft gibt es nur vom DPMA.
 
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