Sehr geehrte Damen und Herren,
Betreff: Unterschied zwischen Aufbewahrungssystem und Verpackung
Ich hoffe man versteht hier einigermaßen was ich meine. Ist wahrscheinlich relativ abstrakt wenn man nicht weiss wovon ich konkret rede.
Ich hatte eine ganz gute Idee - habe aber in einer Patentdatenbank etwas ähnliches gefunden und stelle mir nun die Frage ob meine Idee jetzt überhaupt noch als neu gilt oder nicht.
Bei der in der Datenbank gefundenen Erfindung handelt es sich um ein AUFBEWAHRUNGSSYSTEM für bestimmte Inhalte. Das heißt es ist beabsichtigt und wird in dem Patent und Patentansprüchen auch so beschrieben dass Kunden den späteren Inhalt in einer anderen zusätzlichen Verpackung kaufen und dann (in die Erfindung) umfüllen.Die Erfindung müssen sie zusätzlich kaufen und diese ist wohl relativ kostenintensiv,wird dafür aber immer wiederverwendet.
Bei meiner Erfindung ist es so dass es sich nicht um ein Aufbewahrungssystem handeln sollte, sondern um eine VERPACKUNG. Die Inhalte werden direkt an den Kunden in einer Art (Wegwerf)Verpackung geliefert die dieselben/ähnlichen Features hat wie die o.g. Erfindung und es ist somit kein Umfüllen nötig.
Hat jemand hier eine Ahnung wie ein Patentprüfer so etwas bewertet? Oder ist der Ermessensspielraum relativ groß und es kommt hauptsächlich darauf an dass das Ganze durch einen guten Patentanwalt entsprechend verpackt wird?
Viele Grüße,
Carookey
Betreff: Unterschied zwischen Aufbewahrungssystem und Verpackung
Ich hoffe man versteht hier einigermaßen was ich meine. Ist wahrscheinlich relativ abstrakt wenn man nicht weiss wovon ich konkret rede.
Ich hatte eine ganz gute Idee - habe aber in einer Patentdatenbank etwas ähnliches gefunden und stelle mir nun die Frage ob meine Idee jetzt überhaupt noch als neu gilt oder nicht.
Bei der in der Datenbank gefundenen Erfindung handelt es sich um ein AUFBEWAHRUNGSSYSTEM für bestimmte Inhalte. Das heißt es ist beabsichtigt und wird in dem Patent und Patentansprüchen auch so beschrieben dass Kunden den späteren Inhalt in einer anderen zusätzlichen Verpackung kaufen und dann (in die Erfindung) umfüllen.Die Erfindung müssen sie zusätzlich kaufen und diese ist wohl relativ kostenintensiv,wird dafür aber immer wiederverwendet.
Bei meiner Erfindung ist es so dass es sich nicht um ein Aufbewahrungssystem handeln sollte, sondern um eine VERPACKUNG. Die Inhalte werden direkt an den Kunden in einer Art (Wegwerf)Verpackung geliefert die dieselben/ähnlichen Features hat wie die o.g. Erfindung und es ist somit kein Umfüllen nötig.
Hat jemand hier eine Ahnung wie ein Patentprüfer so etwas bewertet? Oder ist der Ermessensspielraum relativ groß und es kommt hauptsächlich darauf an dass das Ganze durch einen guten Patentanwalt entsprechend verpackt wird?
Viele Grüße,
Carookey