grond
*** KT-HERO ***
Die mangelnde Einheitlichkeit ist immer wieder gut für Kopfzerbrechen. Vorliegend habe ich einen Recherchebericht, bei dem bei zwei Nebenansprüchen eine Druckschrift D1 bemüht wird, um zu zeigen, dass die Nebenansprüche jeweils gegenüber D1 einen Überschuss haben, der nicht durch einen gemeinsamen Erfindungsgedanken verbunden ist. Daher wurden zusätzliche Recherchegebühren gezahlt. Nun wird die Neuheit des ersten Nebenanspruchs durch eine Druckschrift D2 und die des zweiten Nebenanspruchs durch eine D3 widerlegt (naja, als Anmeldervertreter muss ich natürlich "infragegestellt" sagen...).
Ich kann ja nun schlecht argumentieren, dass die D3 übrigens auch den anderen Nebenanspruch vorwegnimmt, und die Recherchegebühr zurückfordern...
Ich brüte hier also und höre im Geiste, wie sich der Prüfer ins Fäustchen lacht...
Ich kann ja nun schlecht argumentieren, dass die D3 übrigens auch den anderen Nebenanspruch vorwegnimmt, und die Recherchegebühr zurückfordern...
Ich brüte hier also und höre im Geiste, wie sich der Prüfer ins Fäustchen lacht...