Praxis Kollegenarbeit im Amtsjahr

TheOne320

Vielschreiber
Hallo zusammen,

ich fange am 01. Oktober mein Amtsjahr an und habe auch eine Genehmigung einer Nebentätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes beantragt. Ein Kollege meiner derzeitigen Kanzlei meinte zu mir ich muss am besten schon vorher beim Finanzamt meine selbstständige Tätigkeit anmelden, damit ich überhaupt Rechnungen an meine derzeitige Kanzlei schicken darf. Könnte jemand mir den Ablauf schildern? Geht das alles online? Zusätzlich habe ich gesehen, dass beim Finanzamt steht: "Die freiberufliche Tätigkeit wird bei dem Finanzamt angemeldet, in dessen Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird." Ich arbeite und wohne derzeit in Berlin und werde auch während meines Amtsjahres meinen offiziellen Wohnsitz nicht ändern. Muss ich dann in einem Bezirk von München oder Berlin meine Tätigkeit anmelden?
 

stat80

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

"Ich arbeite und wohne derzeit in Berlin und werde auch während meines Amtsjahres meinen offiziellen Wohnsitz nicht ändern. Muss ich dann in einem Bezirk von München oder Berlin meine Tätigkeit anmelden?

Du musst lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (siehe: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.9770.php), um eine "neue" Steuernummer zu bekommen. Da du keinen Umzug planst, musst das Formular an das Finanzamt senden, der für dein Bezirk zuständig ist. Das Formular kann selbstverständlich über Elster auch online ausgefüllt und eingereicht werden.

Viel Erfolg im Amtsjahr
Grüße
 
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