Kanzleiwertberechnung

exkandidat

Schreiber
Hallo,

nach bestandenener dt. prüfung hat mir meine ehemalige Ausbildungskanzlei die Partnerschaft angeboten. Bedingung ist das Einkaufen über circa 10 Jahre. Der Kanzleiwert wird nach der Umsatzmethode berchnet:

gemittelter Umsatz, der letzten 3 Jahre * "Korrekturfaktor".

Laut dem anhängenden Kammerrundschreiben von 1990 waren in den 80er Jahren Korrekturfaktoren für die Umsatzmethode zwischen 1,0 bis 1,5 üblich.

Hat jemand aktuellere Zahlen?

Vielen Dank.
 

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D

d.v.o.

Guest
Ich denke, da spielen viele Faktoren rein, die man nicht ohne weiteres verallgemeinern kann.

Eine unausgewogene Mandatsstruktur mit wenigen großen oder vielen jungen Mandaten kann eine deutliche Verminderung des Kanzleiwertes mit sich bringen.

Auch die Lage der Kanzlei ist wichtig. Eine Kanzlei im Outback ist weniger wert als eine Kanzlei mit großstädtischer Lage.

Ich würde bei der Bewertung durchaus einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater zurate ziehen.
 
G

grond

Guest
exkandidat schrieb:
nach bestandenener dt. prüfung hat mir meine ehemalige Ausbildungskanzlei die Partnerschaft angeboten. Bedingung ist das Einkaufen über circa 10 Jahre. Der Kanzleiwert wird nach der Umsatzmethode berchnet:
Glückwunsch! Da es um eine Menge Geld geht, solltest Du Dir professionellen Beratung besorgen, z.B. könnte Dir wohl ein Wirtschaftsprüfer da weiterhelfen.
 
P

ppa

Guest
Oft wird zwischen dem materiellen Wert (dh Geld auf Konten, Mobiliar, Rechner und zT auch ausstehende Forderungen) und dem immateriellen Wert, dh Goodwill unterschieden.

Hierbei können die ausstehende Forderungen aber erheblich sein, da von der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang oft Monate vergehen. Also konkrete Zahlen vorlegen lassen!

Beim immateriellen Wert dürfen eindeutig verloren gegangene Mandanten im Prinzip abgezogen werden, was aber kaum gemacht wird.

M.E. sollte man bei Kanzleien mit wenigen großen oder ausländischen Mandanten, insb. in München, eher Modelle mit prozentueller Gewinnbeteiligung wählen, dh
50 - 55 - 55 -- 60% usw,

da die Mandantschaft unsicherer und das Risiko für den Neuen bei dieser Berechnung entsprechend geringer ist.
 
X

X

Guest
Hallo,
verfolge das Forum noch regelmäßig obwohl ich leider aus der Ausbildung verscheiden mußte (Siehe beliebten Thread: Kündigung während Probezeit).
Habe mich dann zu einem MBA entschlossen denn ich erfolgreich am absolvieren bin. In dieser Hinsicht kann ich Dir/Ihnen nur empfehlen sich prof. Hilfe zu holen oder die Literatur zu bedienen (Es gibt 4-5 bekannte Ansätze um Unternehmenswerte zu berechnen). Danach erst entscheiden ob Umsatz * Korrekturwert oder anderer Ansatz.
PS Ein Korrekturwert ist ja meines Erachtens eine Stellschraube mit der man fast jeden Preis gezielt festlegen könnte (Aus Sicht der Kanzlei).
Viel Erfolg
 
G

GAST_DELETE

Guest
Warnung...

Diese Berechnungsmodelle beruhen in der Regel auf der Marktlage, den Mandatsstrukturen und dem Entwicklungspotential einer Kanzlei in den späten 80ern.

Die Situation sieht heute aber ganz anders aus. Leider haben einige Alt-Partner die Änderungen nicht rechtzeitig mitbekommen, so dass sie darauf angewiesen sind, hohe (und zum Teil völlig überzogene) Einkaufspreise zu fordern, damit ihre eigene Altersversorgung noch halbwegs gesichert ist.

Daher auch von mir denselben Tipp wie von meinen Vorrednern: Externe Kanzleibewertung (idR auf eigene Kosten!). Wobei viele Partner sich nicht darauf einlassen, die Daten der Kanzlei zur Bewertung nach draussen zu geben.

Viel Glück jedenfalls!

M.
 
G

Gast3000

Guest
Vielleicht können wir ja - zur internen Fortbildung der Kandidaten (gemeinsam sind wir stärker) - mal ein paar uns bekannte Modelle zur Kanzleiwertberechnung zusammentragen.

Mir ist bisher nur das umsatz- bzw. gewinnbezogene Modell bekannt, bei dem der zweifache Gewinn bzw. der einfache Jahresumsatz als Kanzleiwertanteil festgesetzt wird.

Problematisch wird dies mE, wenn der Umsatz in der Vergangenheit stark gestiegen ist (z.B. bei einer jungen Kanzlei oder bei einer, die erst seit zwei, drei Jahren Kandidaten beschäftigt) oder wenn es sehr wenige große Mandate gibt.

Auch problematisch: Komplettübernahmen mit fixer Kaufpreisvereinbarung, z.B. beim Wegfall von Mandaten.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Tipp:

Im Schloss Reinhartshausen in Eltville-Erbach bei Frankfurt am Main findet am 23.05. eine Veranstaltung zum Thema "Bewertung von Patentanwaltskanzleien" statt, die vom Patentanwaltsvereins Rhein-Main e.V. ausgerichtet wird.
 

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G

Gast2

Guest
ohne werbung machen zu wollen,

mal Domke anrufen, die haben ein ganz interessantes Konzept zur kanzleibewertung, aus dem man zumindest absehen kann, dass die 3 Jahre umsatz gemittelt mal 1 bis 1,5 nicht mehr so zeitgemäß sind
 
P

ppa

Guest
nana so eine Werbung ... außerdem steht in diesem link nun auch nichts weltbewegendes drin, wohl eher ein lockvogel zum anrufen.

das problem bei vielen kanzleien ist, dass sich alle nach einem rechnungsschlüssel eingekauft haben/noch einkaufen/ausbezahlt werden und daher für einen neuen PA die berechnung gar nicht geändert werden kann. ich hab sogar verständnis für die jungs, allerdings hilft das auch nichts, wenn s zu teuer ist.

katastrophal sind wohl einige kanzleien mit leibrentensystemen. das würde ich als alter pa auch nicht machen, da es meine lebenserwartung tendenziell verkürzen würde ........
 
P

ppa

Guest
nana so eine Werbung ... außerdem steht in diesem link nun auch nichts weltbewegendes drin, wohl eher ein lockvogel zum anrufen.

das problem bei vielen kanzleien ist, dass sich alle nach einem rechnungsschlüssel eingekauft haben/noch einkaufen/ausbezahlt werden und daher für einen neuen PA die berechnung gar nicht geändert werden kann. ich hab sogar verständnis für die jungs, allerdings hilft das auch nichts, wenn s zu teuer ist.

katastrophal sind wohl einige kanzleien mit leibrentensystemen. das würde ich als alter pa auch nicht machen, da es meine lebenserwartung tendenziell verkürzen würde ........
 
G

GAST_DELETE

Guest
Was immer noch geht: selbst niederlassen.

Nach einer Durststrecke von 3 bis 5 Jahren lief das bisher immer noch ganz gut.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Auftragslage für Kollegenarbeit so gut bleibt.
 
P

paule

Guest
Letztlich ist doch der Preis immer durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann man den Kanzleiwert imho auch mal aus dem Blickwinkel des Erwerbenden berechnen. Der will nach Abzug seiner Raten für Zinsen und Tilgung eines hypothetischen noch genauso viel übrig haben, wie er als Kollegenarbeiter/Industriepatentanwalt erwarten kann.

Demnach ergibt sich als Faustformel:

X = Preis für die Kanzlei
P = erwartetes Gehalt als Partner, (Situation heute, pessimistisch gerechnet)
A = erwartetes Gehalt als Kollegenarbeiter/angestellter PA (ca 80-100kEUR incl. eventuelle Arbeitgeberanteile zur Sozialvers.)
p = Jährl. Tilgung in Prozent - angelegt auf 5 - 10 Jahre ergibt sich also (ohne Zinsen) p=0,1 - 0,2

P - A = p*X -> X = (P-A)/p


Zum gleichen Ergebnis käme man übrigens, wenn man den Kanzleiwert als Geldanlage betrachtet, die aufgrund des ja doch einigermaßen hohen Risikos p Prozent Gewinn zusätzlich zum unmittelbaren Ertrag (A) der eigenen Arbeit abwerfen sollte. Den Gewinn würde man dann mit P - A gleichsetzen müssen.

Schon aus der Tatsache, dass nur P, nicht aber A proportional zum Umsatz bzw. Gesamtgewinn der Kanzlei ist, ergibt sich unmittelbar, das ein gewinnunabhängiger Korrekturfaktor, wie er häufig verwendet wird, nur im Limes A/P->0 angegeben werden kann. Diese Näherung war vielleicht mal in den 70ern ganz gut, ist aber heute wohl nicht mehr wirklich realistisch.
 
M

Mathe-Ass

Guest
paule schrieb:
nur im Limes A/P->0
Was ist damit gemeint? Du bist nicht zufällig Biologe, oder? ;-)

Der Quotient A/P kann ja nicht gemeint sein, weil der 1. keine Rolle spielt und 2. nie gegen 0 geht, außer A geht gegen 0.

Welchen Sinn sollte es aber haben, beide gegen 0 gehen zu lassen? Oder soll es unter bestimmen Umständen nur jeweils einer sein? Klär mich doch mal auf.
 
V

Vermuter

Guest
Ich denke, es ist als ironische Anspielung derart gemeint:

Der Quotient A/P geht gegen 0, wenn das Partnereinkommen gegen unendlich geht.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Mathe-Ass schrieb:
Der Quotient A/P kann ja nicht gemeint sein, weil der 1. keine Rolle spielt und 2. nie gegen 0 geht, außer A geht gegen 0.
Wenn Dein Nick gut gewählt wäre, dann hättest Du sicher auch gemerkt, dass paule (übrigens... Danke für Deinen Beitrag!) lediglich ein großes P anstelle eines kleinen verwendet hat.

Er meint sicher den Fall, dass A/p vernachlässigbar klein wird, so dass lediglich das Partner-"Gehalt" in die Berechnung des Kanzleiwerts einfließt.

SCNR

Chemiker, nach Diktat verreist.
 
G

GAST_DELETE

Guest
nochmal für die "Mathe-Asse" und Biologen:

X=(P-A)/p = 1/p*P(1-A/P) (Gleichung 1)

Die herkömmliche Berechnung mit dem Korrekturfaktor k und dem Umsatz U ergibt

X=k*U (Gleichung 2)

Bei einem Gewinn-Umsatzverhältnis v, das bei einer gut gehenden Kanzlei wenigstens 0,5 betragen sollte, und einer gleichmäßigen Verteilung des Gewinns G auf N Partner ergibt sich

P=G/N=v*U/N,

also haben wir die in meinem ersten Beitrag vorausgesetzte Proportionalität zwischen P und dem Umsatz U.

Eingesetzt in Gleichung 1 ergibt sich

X=v/(N*p)*U*(1-A/P) (Gleichung 3)

also für A/P ->0 (Ja, es ist der Quotient gemeint) findet man k=v/(Np). (wenn man übrigens davon ausgeht, dass der Umsatz prop. zur Zahl der Partner N ist, kürzt sich das N heraus.
 
B

Brigitte

Guest
Das ist jetzt aber ganz schön abstrakt, und ich glaube, ich habe es nach längerem Hin und Her (noch) nicht richtig nachvollziehen können.

Könnte mir bitte jemand ein konkretes Ausführungsbeispiel dazu geben, damit ich das ganze besser nachvollziehen kann?


Brigitte
 
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