Kandidatenzeit ab Januar

mauersegler

Schreiber
Hallo zusammen,

für mich beginnt demnächst die Kandidatenzeit und habe eine Frage zu den diversen Fristen. Der Plan sieht so aus:

Start in Kanzlei: Januar 2022 - Meldung bis 15.01., sodass
Hagen-Studienbeginn: Juni 2022
Amtsjahr: 1. Juni 2024 - 31. Januar 2025 (möglich, denn Jan 22 bis Mai 24 > 26 Monate)
(Dt.) Assessorprüfungen (schriftl/mündl): Februar/März 2025

Für die EQE müssen 36 Monate nachgewiesen werden:
Vor Amtsjahr (29 Monate) + Amtsjahr (= 6 Monate)

--> Welche Möglichkeiten gibt es, um den Februar 2025 anrechnen zu lassen, sodass die nötigen 36 Monate fürs EQE erfüllt sind?

--> Falls ich bei einem Landgericht ein 2-monatiges Praktikum während der Ausbildungszeit mache: Wird dies auch fürs EQE eingerechnet oder nicht? (Hierzu gibt es einen Thread von 2004; da bin ich unsicher, ob das noch stimmt.)

Herzlichen Dank!

LG mauersegler
 

jayZet

Schreiber
Amtsjahr kann nur zur Verkürzung der Ausbildungszeit verwendet werden, gilt nicht als Beschäftigungszeit. Amtsjahr muss dafür auch schon vor der EQE komplett absolviert sein, um angerechnet zu werden. Zum Prüfungstermin der EQE brauchst du also wenigstens 30 Monate.

Von der EPO Website:
Bewerbern, die die achtmonatige Ausbildung bei den deutschen Patentbehörden abgeschlossen haben und zur deutschen Patentanwaltsprüfung zugelassen wurden, wird eine sechsmonatige Verkürzung gewährt. Die achtmonatige Ausbildung bei den deutschen Patentbehörden gilt nicht als Beschäftigungszeit im Sinne des Artikels 11 (2) a) VEP.
 
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