pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
ist es als Patentanwalt möglich, die Haftung für einen Auftrag auf die Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro (§45 Abs. 4 PAO) zu beschränken, wenn der Mandant damit einverstanden ist, aber die mit der Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme eigentlich größer ist?
Gruß
pak
ist es als Patentanwalt möglich, die Haftung für einen Auftrag auf die Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro (§45 Abs. 4 PAO) zu beschränken, wenn der Mandant damit einverstanden ist, aber die mit der Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme eigentlich größer ist?
Gruß
pak

