Gegenstandswert festgelegt / Prozesskosten berechnen

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

befasse mich gerade erstmals mit der Abschätzung der Prozesskosten in einem Patentverletzungsverfahren, um das Prozesskostenrisiko für den Mandanten zu bestimmen.

Kennt jemand geeignete Literatur oder hat jemand Berechnungsbeispiele für die Prozesskosten, nachdem der Gegenstands- bzw. Streitwert festgelegt wurde. Ich habe so gar keine Vorstellung über die Höhe der Prozesskosten ....

Danke

pak
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Koerch,

danke für den hervorragenden Tip! Ist hierbei allerdings bereits berücksichtigt, dass in der Regel auf beiden Seiten jeweils ein Rechtsanwalt und ein Patentanwalt agiert? Oder gibt es eine entsprechende Eingabemöglichkeit beim Prozesskostenrechner?

Danke

pak
 

Joerch

SILBER - Mitglied
Hallo,

wenn du das Häkchen bei gerichtlich machst, dann kannst du ach die fremden Anwaltskosten berücksichtigen.
 

pak

*** KT-HERO ***
Joerch schrieb:
wenn du das Häkchen bei gerichtlich machst, dann kannst du ach die fremden Anwaltskosten berücksichtigen.
Hallo Joerch,

habe ich bereits. Die errechneten Kosten des gegnerischen Anwalts umfassen also sowohl die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts als auch die Kosten des gegnerischen Patentanwalts?

pak
 

pak

*** KT-HERO ***
Joerch schrieb:
Nein, der Patentanwalt muss nochmal mit einer 1.3 Gebühr nach VV RVG eingetragen werden.
Also muss ich die Verfahrens- und Termingebühr verdoppeln. Wäre dann 2,6. Leider streikt der Prozesskostenrechner dann ...

pak
 

Joerch

SILBER - Mitglied
Du musst die 1.3 Gebühr nochmal draufschlagen. Sorry...hatte das ganz vergessen. Der Rechner macht nur bis zur Höchstgrenze von einer 2.5 Gebühr mit. Trotzdem ganz nettes Tool zur Übersicht.
 

pak

*** KT-HERO ***
Prozesskosten

Hallo zusammen,

ich habe hier und da den Prozesskostenrechner (s. o.) verwendet, der gut zu funktionieren scheint. Mir stellt sich dabei aber folgende Frage:

Der Prozesskostenrechner berechnet die Prozesskosten (Verfahrens-, Terminsgebühren der Anwälte, Gerichtskosten etc.), hierin sind jedoch noch nicht die Kosten einer Seite enthalten, die beispielsweise durch die Ausarbeitung und Einreichung der Klage entstehen, oder? Die dürften nämlich nochmal wesentlich höher ausfallen und ebenfalls von der unterliegenden Seite zu zahlen sein. Wie berechne ich die ???

Gruß

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
Re: Prozesskosten

pak schrieb:
Der Prozesskostenrechner berechnet die Prozesskosten (Verfahrens-, Terminsgebühren der Anwälte, Gerichtskosten etc.), hierin sind jedoch noch nicht die Kosten einer Seite enthalten, die beispielsweise durch die Ausarbeitung und Einreichung der Klage entstehen,
Öhm, dafür ist die Verfahrensgebühr da.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Ich weise darauf hin, dass für den Fall, dass eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr entstanden ist (was die Regel sein dürfte), sich die Verfahrensgebühr vermindert.

Ist z.B. vorgerichtlich eine 1,3-fache Geschäftsgebühr angefallen (was die Regel ist), dann beträgt die Verfahrensgebühr nur eine 0,65-fache. Die Geschäftsgebühr ist zivilrechtlich als Schadenersatz einzuklagen (geht unter Umständen im selben Verfahren) und kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht festgesetzt werden.
 
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