PMMA Erneute Benennung eines Landes nach Zurückweisung

kandidatin

SILBER - Mitglied
Liebes Forum,

ausnahmsweise mal was zum Markenrecht :-|. Es gibt ja die Möglichkeit, bei einer internationalen Marke weitere Länder erst später zu benennen. Diese Länder haben dann eben einen späteren Anmeldetag, sind aber Teil der internationalen Registrierung.

Kann man auch ein Land später benennen, dessen Amt den Schutz bereits in einem früheren Verfahrensstadium der internationalen Anmeldung verweigert hat? Wenn zum Beispiel das relevante Schutzhindernis in dem betroffenen Land mittlerweile entfallen ist? Ich habe noch nichts gefunden, was dagegen spräche.

Danke für (hoffentlich) Eure Antworten!

Grüße

Bille
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Kandidatin Bille,

ja das geht und ist auch ständige Praxis. Man benötigt das beispielsweise häufig in benannten Vertragsstaaten, in denen zunächst ältere Marken existieren und entgegengehalten werden, die aber später nicht verlängert werden. Dann fällt das Hindernis weg und man bekommt seine Internationale Registrierung dort doch noch.

Patentanwaltsbüros haben gelegentlich einen langen Atem bei solchen Überwachungen, auch wenn die Sachbearbeiter beim Mandanten schon dreimal in dieser Zeit gewechselt haben.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 
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