kandidatin
SILBER - Mitglied
Liebes Forum,
ausnahmsweise mal was zum Markenrecht :-|. Es gibt ja die Möglichkeit, bei einer internationalen Marke weitere Länder erst später zu benennen. Diese Länder haben dann eben einen späteren Anmeldetag, sind aber Teil der internationalen Registrierung.
Kann man auch ein Land später benennen, dessen Amt den Schutz bereits in einem früheren Verfahrensstadium der internationalen Anmeldung verweigert hat? Wenn zum Beispiel das relevante Schutzhindernis in dem betroffenen Land mittlerweile entfallen ist? Ich habe noch nichts gefunden, was dagegen spräche.
Danke für (hoffentlich) Eure Antworten!
Grüße
Bille
ausnahmsweise mal was zum Markenrecht :-|. Es gibt ja die Möglichkeit, bei einer internationalen Marke weitere Länder erst später zu benennen. Diese Länder haben dann eben einen späteren Anmeldetag, sind aber Teil der internationalen Registrierung.
Kann man auch ein Land später benennen, dessen Amt den Schutz bereits in einem früheren Verfahrensstadium der internationalen Anmeldung verweigert hat? Wenn zum Beispiel das relevante Schutzhindernis in dem betroffenen Land mittlerweile entfallen ist? Ich habe noch nichts gefunden, was dagegen spräche.
Danke für (hoffentlich) Eure Antworten!
Grüße
Bille