EPÜ EPA: Wie lange dauert es ca. bis zur Reaktion auf eine Bescheidserwiderung?

Kurt

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

was sind bei euch so die Erfahrungswerte für die Bearbeitungsdauer beim EPA?

Sind 18 Monate Funkstille nach Einreichung einer Bescheidserwiderung eher typisch, oder eher ein bisschen viel? Nützt es was, bzw. sollte man einen Beschleunigungsantrag stellen; und/oder beim EPA anfragen, wann mit einer Antwort gerechnet werden darf?

Vielen Dank vorab für eure Erfahrungswerte,
Grüße Kurt
 

philkopter

GOLD - Mitglied
Hallo,

du kannst nachfragen wann mit einer Bearbeitung zu rechnen ist, aber 18 Monate können durchaus vorkommen. Es ist langsam, aber meiner Erfahrung nach noch kein Grund zur Aufregung.

MfG
 

Karl

*** KT-HERO ***
Bei 18 Monaten kann man schon nachfragen, man kriegt dann auch gesagt, bis wann man mit einem Bescheid rechnen kann und der Termin ist dann typischerweise (in den Akten die ich gesehen hab) halbwegs zeitnah (waren immer so 2-4 Monate). Ob man sich den Prüfer damit wohlgesonnen stimmt ist eine andere Sache und hängt vermutlich auch vom Prüfer ab.

Ich würde von der Situation und vom Mandanten abhängig machen, ob ich nachfrage oder nicht.

Ein anhängige Patenterteilung ist für die Konkurrenz häufig sogar deutlich störender als ein erteiltes Patent, insbesondere, wenn für die Erteilung starke Einschränkungen vorgenommen werden müssen, die eventuell eine Umgehung ermöglichen. Bei einer anhängigen Patentanmeldung kann man sich im Laufe des Prüfungsverfahren noch auf alles einschränken, was offenbart ist. Hat man einen Hauptkonkurrenten, der zwischenzeitlich ein Produkt auf den Markt bringt, kann man Beschleunigungsantrag stellen und einen auf das Produkt des Konkurrenten maßgeschneiderten Anspruch einreichen.

Bei einem erteilten Patent ist man hingegen zusätzlich zu A123(2) durch A123(3) gebunden. Die Konkurrenz weiß sicher, das alles was nicht unter den Anspruch fällt schonmal nicht durch das Patent geschütt ist und kann entsprechend leichter Umgehungslösungen suchen.

Also: Ist die Konkurrenz schon mit Produkten am Markt und der Mandant will deren Produktion dicht machen ---> Nachfragen. Ist der Mandant ungeduldig und will halt, warum auch immer, schnell ein Patent ---> Der Kunde ist König...Nachfragen.

Ist noch nicht endgültig klar, wie das Produkt vom Mandanten aussieht --->NICHT nachfragen. Ist ohnehin noch kein Konkurrent mit einem entsprechenden Produkt am Markt ---> auch eher nicht nachfragen.

Wenn der Mandant einem Mitteilt, das er jetzt doch etwas am Produkt geändert hat, ist es oft deutlich angenehmer, wenn die Anmeldung noch anhängig ist ^^
 

markovic

BRONZE - Mitglied
Mein Beschleunigungstip:

Einfach eine Einwendung Dritter mit irgeneiner A.54(3) Entgegenhaltung bezueglich erfinderischer Taetigkeit oder was aehnlich nicht Relevantes rein schieken. Dann bekommt der "fleissige" Pruefer die Akte auf den Tisch... und wenn er sie nicht in einer bestimten Zeit bearbeite, kriegt er Aerger....

M
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Mein Beschleunigungstip:

Einfach eine Einwendung Dritter mit irgeneiner A.54(3) Entgegenhaltung bezueglich erfinderischer Taetigkeit oder was aehnlich nicht Relevantes rein schieken. Dann bekommt der "fleissige" Pruefer die Akte auf den Tisch... und wenn er sie nicht in einer bestimten Zeit bearbeite, kriegt er Aerger....
Allerdings kann die Bearbeitung auch darin bestehen, dass der Prüfer die Einwendung nach einiger Zeit an den Anmelder mit einer Bitte um Stellungnahme schickt. Eine Beschleunigung des Verfahrens würde ich da nicht erwarten.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Dauer bis zum ersten EP-Prüfungsbescheid?

...hier noch eine Folgefrage zum Ablauf des europäischen Erteilungsverfahrens:

Wie lange dauert es erfahrungsgemäß/üblicherweise bis zum ersten Prüfungsbescheid des EPA (R. 71, Art. 94.3), nachdem der Prüfungsantrag gestellt wurde -- kann (darf) es sein, dass dazwischen mehrere Jahre vergehen?

Danke vorab,
Grüße Kurt
 
Oben