Eintragung dinglicher Rechte bei DPMA und EPA

patagonien

Vielschreiber
Ein in den USA üblicher "security interest" soll in einem deutschen Patent und einer europ. Patentanmeldung eingetragen werden.

Hat da jemand Erfahrungen? Ist das einem Pfandrecht gleichzusetzen? Gibt es für die Eintragung solcher Rechte Formulare bei den Ämtern?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Erfahrung habe ich hier keine.

Aber nach einer kurzen Internetrecherche wird klar, dass ein "security interest" mit einer Hypothek vergleichbar ist. Also ist es ein dingliches Recht. Also kann prinzipiell nach § 29 DPMAV über die Formulare P 3200 und P 3201 ein Antrag beim DPMA eingereicht werden. (Das PatG enthält ja eigentlich keine gesetzliche Grundlage für § 29 DPMAV.) Ggf. könnte aber das DPMA einen Nachweis für die Echtheit der entsprechenden Urkunde verlangen.

Nach dem EPÜ ist so etwas aber gar nicht vorgesehen und die Präsidentin hat das auch bislang nicht ermöglicht (Beschluss der Präsidentin des Europäischen Patentamts vom 14. Oktober 2009 betreffend die im Europäischen Patentregister enthaltenen Informationen, ABl, 2009, 598).
 

grond

*** KT-HERO ***
Nach dem EPÜ ist so etwas aber gar nicht vorgesehen und die Präsidentin hat das auch bislang nicht ermöglicht

Naja, das wäre vermutlich auch keine besonders praktikable Idee. Man sollte dann schon entsprechende Rechte für die jeweiligen nationalen Teile eintragen lassen, nachdem auch die Verfahren für die darum entstehenden Streite nach dem jeweiligen nationalen Recht geführt würden.
 

ip_kandidat

GOLD - Mitglied
Nach dem EPÜ ist so etwas aber gar nicht vorgesehen und die Präsidentin hat das auch bislang nicht ermöglicht (Beschluss der Präsidentin des Europäischen Patentamts vom 14. Oktober 2009 betreffend die im Europäischen Patentregister enthaltenen Informationen, ABl, 2009, 598).

Der zitierte Beschluss bezieht sich auf "weitere Angaben".

Zu dinglichen Rechten siehe R. 23 iVm 22 EPÜ.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben