domain name uk

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

kennt jemand die rechtliche Regelung bei der Behandlung von Domainnamen in GB.
Fall: In GB hat jemand eine Domain mit einem Namen einer Firma (älteres Recht) registriet und bietet diese zum Verkauf.

  • Wie werden die Kosten, z. B. bei einer Abmahnung verteilt?
  • Gibt es schon einschlägige Rechtsprechung?
  • Quelle für entsprechende Dokumente aus denen Fragen zum Markenrecht in GB, eventuell auch EU- weit, hervorgehen?
Danke
 
M

Muffe

Guest
Abgesehen davon, dass zumindest ich den Zusammenhang zwischen "Fall" und Fragen nicht verstehe:

Man frage den Solicitor seiner Wahl.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Fall: In GB war eine bestimmte Domain, die den Namen einer in D bestehenden Firma verwendet, insolvent. Nun wollte die deutsche Firma die Domain sichern. Leider hatte jemand in GB sich diese Domain schon gesichert und betrieben. Derjenige, der die Domain gesichert hat, ist bis dato unter dem Domainnamen nicht aufgetreten, wobei die die deutsche Firma in GB schon länger auf dem Markt ist. Die deutsche Firma möchte den Domainnamen überschrieben haben und fragt sich, ob der Domaininhaber abgemahnt werden könnte und welche Risiken damit einhergehen.

Risiko 1: Prozess- und Anwaltskosten. Trägt in einem Verfahren jede Partei seine eigenen Kosten (wie USA) oder bezahlt der Verlierer alles (z. B. D)? Vergleich ausgenommen!

Risiko 2: Wie gut sind die Chancen als Deutscher in GB zu obsiegen/verlieren?

==> Die Rechtslage (Urteile in GB) ist interessant

so ich hoffe die Problematik ist nun klarer
 
Oben