kandidatin
SILBER - Mitglied
Hallo,
man kann für eine internationale Registrierung einer Marke ja nachträglich weitere Vertragsparteien (Staaten, Organisationen) benennen:
Ich gehe also davon aus, dass das Datum der Eintragung in das internationale Register das Datum der internationalen Registrierung für diese weitere Vertragspartei ist.
In der Durchführungsverordnung findet sich aber folgendes:
Also jetzt doch - je nach Variante - das Datum des Eingangs beim Internationalen Büro oder bei der Behörde statt Datum der internationalen Eintragung?
Wäre hier für einen erhellenden Gedanken dankbar ...
Bille
man kann für eine internationale Registrierung einer Marke ja nachträglich weitere Vertragsparteien (Staaten, Organisationen) benennen:
Art. 3 (2)
Ein Gesuch um territoriale Ausdehnung kann auch nach der internationalen Registrierung gestellt werden. Ein solches Gesuch ist auf dem in der Ausführungsordnung vorgeschriebenen Formular einzureichen. Das Internationale Büro trägt es sogleich im Register ein und teilt diese Eintragung unverzüglich der oder den beteiligten Behörden mit. Die Eintragung wird in dem regelmäßig erscheinenden Blatt des Internationalen Büros veröffentlicht. Diese territoriale Ausdehnung wird von dem Datum an wirksam, an dem sie im internationalen Register eingetragen wird;
Ich gehe also davon aus, dass das Datum der Eintragung in das internationale Register das Datum der internationalen Registrierung für diese weitere Vertragspartei ist.
In der Durchführungsverordnung findet sich aber folgendes:
Regel 24 (6)
a) Eine vom Inhaber beim Internationalen Büro unmittelbar eingereichte nachträgliche Benennung trägt vorbehaltlich des Buchstabens c Ziffer i das Datum ihres Eingangs beim Internationalen Büro.
b) Eine von einer Behörde beim Internationalen Büro eingereichte nachträgliche Benennung trägt vorbehaltlich des Buchstabens c Ziffer i sowie der Buchstaben d und e das Datum ihres Eingangs bei der betreffenden Behörde ...
Also jetzt doch - je nach Variante - das Datum des Eingangs beim Internationalen Büro oder bei der Behörde statt Datum der internationalen Eintragung?
Wäre hier für einen erhellenden Gedanken dankbar ...
Bille