Art. 172 EPÜ im Hinblick auf EPÜ 2000

Fip

*** KT-HERO ***
Gibt es eigentlich schon klare Erkenntnisse dahingehend, wie mit den Ländern umzugehen sein wird, die das EPÜ 2000 zum 13.12.2007 weder ratifiziert haben noch ihm beigetreten sind. Dies sind meines Wissens nach einige, und nach meiner Information hat zum Beispiel Italien nicht mal ein Ratifizierungsverfahren gestartet. Wie soll das in zwei Monaten noch gestartet und durchgeführt werden? Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Deutschland aus? Der Wortlaut des Art. 172 (4) EPÜ ist wohl eindeutig. Andererseits ist die Mitgliedschaft im EPÜ zwingende Vorraussetzung für die Aufnahme in die EU (eine Fundstelle hierzu kann ich leider nicht nennen, ich habe es aber noch nie anders gehört).

Kann ich die Länder noch benennen (nach Art. 172 (4) EPÜ ganz klar nein, weil es keine Vertragsstaaten mehr sind)? Wie ist es mit bereits anhängigen Anmeldungen, die nach EPÜ 1973 eingereicht, aber nach EPÜ 2000 erteilt werden? ...

Für ein paar Infos in dieser Sache wäre ich dankbar. Gibt es Mitteilungen des EPAs in dieser Sache?
 

Reptil

GOLD - Mitglied
Fip schrieb:
nach meiner Information hat zum Beispiel Italien nicht mal ein Ratifizierungsverfahren gestartet.
Hallo Fip,

wenn Du *das* weißt, hast du schon mal eine Information mehr als ich. Diese Art von Informationen wird nur selten von den Mandarinen an die Reisbauern weitergereicht.

Wie ich irgendwo schon mal schrieb: Mir wurde erzählt, die deutsche Rat(t)ifikation sei nur daderhalb und deswegen noch nicht erfolgt, weil man verhindern wolle, daß das EPÜ2000 versehentlich schon vor dem 13.12.2007 und damit vor Abschluß aller nötigen Vorbereitungen in Kraft träte; und meine persönliche Meinung dazu ist: "Ha ihr Simbel, des isch jo alleweil so a dummi Ausred, doß wenn Dummheid schrumpfe däd, mer se unnam Deppisch verliere däde"[*].

[*]: Kurpfälzische Herzlichkeit. Hochdeutsche Übersetzung: "Liebe Freunde, mir dünkt, daß diese Erklärung mit der Realität noch nicht vollständig kongruent sei."

Wie war das noch mal mit Lieschen Müllers Erklärung der Zweitstimme bei der Bumstagswahl... "Die müssen bei der Wahl so schnell zählen, damit der Computer das Ergebnis nicht zuerst weiß, und da geht eben auch mal versehtnlich die eine oder andere Stimme verloren. Die Zweitstimme ist da quasi ein Durchschlag." AUA.

Wie langwierig so ein Ratifizierungsverfahren ist, davon habe ich keine blasse Vorstellung. Ich denke aber, daß da tatsächlich einiges an Vor- und Nachbereitungen notwendig sein wird und nicht nur ein paar dicke Grüß-Gott-Auguste zu Posaunenklängen auf dem roten Teppich herumstolzieren müssen. Es gibt daher IMHO zwei logische Möglichkeiten:
  • In den Ländern, die noch nicht ratifiziert haben, sind die Gesetzgeber mit anderen und weit wichtigeren Dingen so ausgelastet (Parteispenden, Frisur der Kanzlerin u.dergl.), daß sie die ganze Sache in letzter Sekunde übers Knie brechen und die nächsten beiden Legislaturperioden dann die in der Eile gemachten Fehler auszubügeln versuchen.
  • Diese Länder beabsichtigen schlichtweg nicht, dem EPÜ2000 beizutreten.
Hmm...

Was die von Dir angeführte EU-Konnexion betrifft: Zwar habe ich mir nicht die Mühe gemacht, das gesamte EU-Vertragswerk durchzulesen (das machen wahrscheinlich noch nicht mal Verfassungsrechtler!) und weiß daher nicht, ob da irgendwo ein entsprechendes Kläuselchen aus dem Bau lugt, aber würde ex hohlo bauche mal sagen... daß das EPÜ ein multilaterales Abkommen ist, das mit der EU rein gar nichts zu tun hat, und selbst wenn es ein entsprechendes Kläuselchen gäbe, ich mir nicht vorstellen kann, daß ein im Gesamtzusammenhang der ganzen EU doch eher marginaler Punkt wie das Patentwesen dazu führen könnte, Mitglieder wieder auszuschließen. Und schließlich geht es ja nicht um Moldawien, Georgien oder andere prospektive Aufnahmekandidaten, sondern um Italiland und Teutonistan, die schon seit anno dunnemals im Club sind (waren beide unter den Gründungsmitgliedern, oder irre ich mich da?).

Wenn man den Gerüchten über kursierende Gerüchte glauben schenken darf, soll im Moment das Gemeinschaftspatent bei den Politikern (von gr. poly = viel; engl. take = nehmen: Jene, die viel nehmen!) wieder sehr en vogue sein. Wieso? -- weiß ich auch nicht. Vielleicht, weil zum EPÜ z. B. Länder wie die Türkei gehören, die nicht in das christliche Abendland des 21. Jahrhunderts passen? -- nur eine Spekulation eines von der Rückkehr religiöser Fundamentalismen in Ost und West zutiefst frustrierten Voltaire- und Lessing-Fans.

Alles weitere wären Spekulationen, die jeder einzelne selber anstellen kann. Wenn aber irgendjemand etwas Substantielleres weiß -- hier sind schon mal mindestens zwei, die auch gerne mehr darüber erführen...

Grusss vom Reptil
(ssehr sskeptissch)
 

Reptil

GOLD - Mitglied
Fip schrieb:
Kann ich die Länder noch benennen (nach Art. 172 (4) EPÜ ganz klar nein, weil es keine Vertragsstaaten mehr sind)? Wie ist es mit bereits anhängigen Anmeldungen, die nach EPÜ 1973 eingereicht, aber nach EPÜ 2000 erteilt werden? ...
Punkt 1: Tja, so isses wohl...

Punkt 2: Rein diuretisch müßte jede Aktion mit rechtlichen Aspekten nach dem zum Tatzeitpunkt geltenden Recht zu Ende geführt werden, aber gerade im Patentwesen gilt "it ain't necessarily so". Das USPTO hat jedenfalls schon mindestens einmal anhängige Verfahren umgestellt, {sarkasmus}und was aus dem Elysium jenseits des Atlantik kommt, KANN ja gar nicht anders als vorbildlich für uns europäische Neanderthaler sein{/sarkasmus}...

CAVE -- Logik ist wie Glas: ebenso durchsichtig und ebenso zerbrechlich.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Fip schrieb:
Kann ich die Länder noch benennen (nach Art. 172 (4) EPÜ ganz klar nein, weil es keine Vertragsstaaten mehr sind)? Wie ist es mit bereits anhängigen Anmeldungen, die nach EPÜ 1973 eingereicht, aber nach EPÜ 2000 erteilt werden? ...

Für ein paar Infos in dieser Sache wäre ich dankbar. Gibt es Mitteilungen des EPAs in dieser Sache?
Es steht doch alles Notwendige bereits in Artikel 175 EPÜ 1973. Wenn die vorsorgliche Benennung aller EPÜ-Vertragsstaaten nicht absichtlich durch den Anmelder ausgehebelt wurde, dann sind alle Vertragstaaten bereits bei Inkraftreten des EPÜ 2000 benannt. Damit kann für die anhängigen Anmeldungen mindestens nach Artikel 175 ganz normal weiterverfahren werden.
 
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