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  1. H

    EPÜ "umfassend" neuheitsschädlich für "bestehend aus"?

    Das stimmt nur in dem Ausnahmefall, wo der Anmelder am AT seinem Erteilungsantrag nur Ansprüche, aber keine Beschreibung und keine Zeichnung beigefügt hat. (Das soll es tatsächlich schon mal gegeben haben.) Im "Normalfall" ist aber ein Patentanspruch nach dem Gesetz dafür da anzugeben, was...
  2. H

    EPÜ "umfassend" neuheitsschädlich für "bestehend aus"?

    Der Anmelder offenbart mit seinen Unterlagen vom Anmeldetag etwas. Um damit zu einem Patent zu gelangen, muss er dann noch angeben, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll. Dafür formuliert er einen oder mehrere Patentansprüche, die (für ihre Zulässigkeit) u.a. die Eigenschaft...
  3. H

    Beglaubigung Übersetzung durch Syndikuspatentanwalt?

    Hierzu die Entscheidung 11 W (pat) 35/19 vom 15.06.2020, wo § 41a PAO eingehend erörtet wird.
  4. H

    EPÜ "umfassend" neuheitsschädlich für "bestehend aus"?

    Da müsste ich auch recherchieren...
  5. H

    EPÜ "umfassend" neuheitsschädlich für "bestehend aus"?

    Irgendwie geht es mit den Begriffen ein wenig durcheinander. Auf der einen Seite gibt es einen Patentanspruch. In dem wird eine Lehre beschrieben, bei der es von Bedeutung ist, ob der Anspruchsgegenstand im gegebene Zusammenhang über die genannten Merkmale hinaus weitere Merkmale aufweist, oder...
  6. H

    'could-would'-Argument vor dem DPMA

    Ergänzung: Im Fall einer Patenterteilung sollte man von einem sorgfältig durchgeführten Prüfungsverfahren durchaus verlangen können, dass mit allen genannten Druckschriften versucht wurde, sie als nSdT und SdT2 zu kombinieren, und dass das nicht zur beanspruchten Erfindung geführt hat. Das...
  7. H

    'could-would'-Argument vor dem DPMA

    Ich sehe das auch so, wie Patachon. Vielleicht war das mit den zwei unterschiedlichen "Hinweisen" auch zu unklar. Deshalb versuche ich es noch mal, etwas enger am Text der Richtlinie. Punkt 1: "Bestimmung des nächstliegenden Stands der Technik Unter dem nächstliegenden Stand der Technik ist...
  8. H

    'could-would'-Argument vor dem DPMA

    Das Vorgehen bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit mittels "could/would" habe ich in der Entscheidung 2 Ni 6/21 (EP) des BPatG (!) vom 4.8.2022 (S. 38) entdeckt. Mich bringt diese (gesamte) Entscheidung zu der Frage: Ist das alles wirklich ernst gemeint, oder haben hier ein paar...
  9. H

    'could-would'-Argument vor dem DPMA

    Ich habe das erstmal nur deiner Frage entnommen, bei der es ja um die "Hinweise" und nicht um den nSdT ging. Dass das nicht sauber ist und es auch gegenteilige Entscheidungen gibt, habe ich versucht durch "idR" anzudeuten. Ergänzung: Bei dem von dir zitierten Punkt 5.3 der Richtlinien...
  10. H

    'could-would'-Argument vor dem DPMA

    Punkt 1 ist wohl wirklich neben der Sache. Zur Definition des "Fachmann", so wie ich ihn verstehe, gehört immer eine "innere Motivation", die dazu führt, dass er bei jeder Druckschrift, die er betrachtet (und die später als nSdT oder als "Ausgangspunkt" bezeichnet wird), sich überlegt, ob und...
  11. H

    'could-would'-Argument vor dem DPMA

    Mit "genau so" wäre ich vorsichtig. In der Tat ist es sicher egal, ob die fragliche Schrift als "Ausgangspunkt" oder als "nächstliegender SdT" bezeichnet wird. Irgendwie werden die Schriften beim EPA aber miteinander verglichen und man denkt an eine (möglichst eindeutige) Extremstellung des...
  12. H

    'could-would'-Argument vor dem DPMA

    Mag sein, dass die vorgetragenen Argumente beim EPA reichen. (Das ist bei dem etwas "dünnen" Beispiel schlecht zu beurteilen.) Vor dem BGH wird das Patent dann jedenfalls keinen Bestand haben. Für den BGH ist ausschlaggebend, dass kein nächstliegender SdT festgestellt werden muss, sondern dass...
  13. H

    EPÜ Wann tritt das EPGÜ in Kraft?

    Na ja, das CMS muss schon von sehr vielen Usern wissen und verwalten, wer was darf und wer nicht, und wie der sich jeweils autorisiert. Dazu muss nachvollziehbar überprüfbar sein, wer wann was an den Daten geändert hat. Und das alles noch in den verschiedenen Sprachen an den verschiedenen...
  14. H

    EPÜ Wann tritt das EPGÜ in Kraft?

    Ich denke gerade an meinen Beitrag von 15.12.2020, als es auch schon um den so langsamen Ratifikationsprozess ging: und weiter: Daran gemessen könnte es noch recht lange dauern, bis "die Sonne aufgeht".
  15. H

    EPÜ Wann tritt das EPGÜ in Kraft?

    Das Inkrafttreten des EPGÜ ist m.W. gesetzlich geregelt und hängt unmittelbar an der Ratifikation. Soll der Hinweis bedeuten, dass der Austausch der Ratifikationurkunden absichtlich verzögert wird, weil man mit der benötigten Software noch nicht klar kommt? Und man schiebt es auf die Anwälte...
  16. H

    EPÜ Wann tritt das EPGÜ in Kraft?

    M.W. ist diese Roadmap das aktuellste Dokument zum Inkrafttreten des EPGÜ. Danach sollte die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Deutschlands in der Woche vor Weihnachten (2022) erfolgen; der gesamte Zeitplan hängt ja von diesem Datum ab. Bisher habe ich dazu noch nichts gehört. Weiß jemand...
  17. H

    DE Frage zu § 139 (2) PatG

    "Obskure" NPL wird im Prüfungsverfahren wohl regelmäßig nur dann aufgefunden, wenn sie im Zuge von Einspruchsverfahren in die "hausinterne" Datenbank des jeweiligen Amtes aufgenommen wurde. Und die letzte offenkundige Vorbenutzung ist wohl bereits vor 70 Jahren durch einen Prüfer in ein...
  18. H

    DE Frage zu § 139 (2) PatG

    § 43 Abs. 7 S.1 PatG Das Deutsche Patent- und Markenamt teilt dem Anmelder das Ergebnis der Recherche nach Absatz 1 unter Berücksichtigung des Absatzes 6 ohne Gewähr für Vollständigkeit mit (Recherchebericht). Niemand, kein Rechercheur, kein Patentanwalt und nicht einmal das Patentamt, kann...
  19. H

    DE Berichtigung Offenlegungsschrift

    Eine "Berichtigung" der Angabe der Anmelders kann es eigentlich nur in Ausnahmefällen geben. Wer am Anmeldetag die Anmeldung einreicht, muss als (natürliche oder juristische) Person identifizierbar sein (ggf. auch jede von mehreren Personen), sonst kommt gar keine Anmeldung zu Stande. Das ist...
  20. H

    Recht am Patent

    Par. 7 und 8 PatG bewirken auch in diesem Fall den erwünschten Rechtsfrieden. Aus zivilrechtlicher Sicht kann der "Dieb" (der "NichtBerechtigte") seine "Beute" behalten und verwerten, bis der "Bestohlene" seine Rechte vor Gericht bewiesen hat. Da mischt sich kein Dritter ein, insbesondere nicht...
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