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  1. P

    Durchgriff auf die Erfinder

    B kann aber, sofern mit A vereinbart, die IA für A aussprechen. Dann geht die Erfindung vom Erfinder auf seinen AG, also A über und damit auch auf B. Grundsätzlich ist eine solche Konstruktion zulässig, nicht aber, wenn sie gewählt wird, um sich um Vergütungsansprüche zu drücken...
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