Also, zunächst einmal: Ich habe mich vertan, natürlich geht es um die Aufschiebung der Eintragung, nicht die der Bekanntmachung. Das dieses offensichtliche Versehen zu einer ausfürhlichen, inhaltlichen Auseinandersetzung führt, überrascht mich dann doch.
Nun noch einmal zu den Vorteilen einer...