Was die Tätigkeiten angeht: Anerkannt werden Tätigkeiten, die praktisch, also in Abgrenzung zu theoretischen Überlegungen, auf dem jeweiligen technischen Fachgebiet, also in Abgrenzung z.B. zu Verwaltungstätigkeiten, durchgeführt wurden, z.B. Fertigung, aktive Mitarbeit und experimentelle...