Suchergebnisse

  1. H

    DE Patentverletzung: Mal eine blöde Anfängerfrage

    Um in einem fiktiven Fall die Frage "Würde eine Patentverletzung vorliegen?" zu beantworten, müssen einerseits Angaben zum Patent und andererseits zum Verletzungsgegenstand vorliegen, die alle auszulegen sind. Das Patent ist ein Stück Prosa, es besteht aus (technischen) Worten und Begriffen...
  2. H

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  3. H

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  4. H

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    Hallo Expatriot, vielleicht kommt ja meine Welt auch noch wieder in Ordnung. Den entscheidenden Hinweis hatte wohl schon Lysios im Beitrag #33 gegeben, wo er mir geraten hat zu beachten, was mein Ausbilder sagt (auch wenn das vielleicht etwas anders gemeint war). Der sagte nämlich: "Im Zweifel...
  5. H

    Recherchen im Internet

    Wenn jemand die Möglichkeit hat (d.h. erkaufen kann), Patentämter, Patentanwälte, Recherchebüros o.ä. im Hinblick auf Recherchen zu überwachen, wird es vorwiegend wohl nicht um Einspruchsmatrial gehen, sondern um Anregungen für die eigene Forschung und vielleicht auch um Anmeldungen "ins Blaue"...
  6. H

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    Der BGH hat zurückverwiesen, und das BPatG wird sich voraussichtlich noch zu Neuheit und erfinderischer Tätigkeit äußern - wenn es das nicht der Prüfungsstelle überlässt. Die Entscheidung des BGH beschränkt sich ja auf die Zulässgkeit des Disclaimers.
  7. H

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    Nein, die Anmeldung offenbart nur eine Lehre ohne den Disclaimer und nicht eine Lehre mit dem Disclaimer. Ich denke wir sollten darauf hoffen, dass der BGH dazu etwas sagt, was einen von uns beiden überzeugen kann.
  8. H

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    Ich verstehe § 38 Satz 2 so, dass der das verlangt. Dass Anspruchsmerkmale bei der Beurteulung der Patentfähigkeit unberücksichtigt bleiben müssen, gibt es ja auch in anderem Zusammenhang. Ich denke da an nichttechnische Merkmale, insbes. bei Softwareansprüchen. Und da sogar, obwohl diese...
  9. H

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    @Lysios Wie kommst zu der Schlussfolgerung, "die Prüfung des Anspruchs erfolgt dann aber für den Gegenstand des Anspruchs mit Disclaimer"? § 38 Satz 2 verlangt nach meinem Dafürhalten genau das Gegenteil. Der Diclaimer beschränkt erst mal nur für einen möglichen Verletzungsprozess nur den...
  10. H

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    Wenn die beanspruchte Erfindung eine in sich einheitliche Lehre ist und die (ohnehin nicht offenbarte) Beschränkung durch den Disclaimer zu dieser keinen technischen Beitrag liefert, dann sind die zur Realisierung der Erfindung erforderlichen Kenntnisse dieselben wie ohne diese Beschränkung, und...
  11. H

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    Hallo Lysios, um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich erläutern, was ich mit dem "Gegenstand der Erfindung" gemeint habe. In der Tat muss Satz 2 von § 38 im Zusammenhang mit Satz 1 gelesen werden. Das bedeutet aber nur, dass in Satz 2 unter "Änderungen" nur solche Änderungen zu verstehen...
  12. H

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    Hallo Expatriot, deinen letzten Satz sollten wir besser vergessen: Die Neuheit, d.h (nach § 3) welche Kenntnisse, ... durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, ... der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind, ist zentral für das Patentrecht und keine "Kleinigkeit". (Es sei denn, man...
  13. H

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    Ich hab jetzt ein paar Nächte über diese Diskussion geschlafen, aber mein Unverständnis der Entscheidung "Phosphatidylcholin" hat sich eher noch verstärkt. In Abatz 26 heißt es: Eine solche Beschränkung des Anspruchs steht im Einklang mit den Kriterien, die die Große Beschwerdekammer des...
  14. H

    Wöchentlicher Lernaufwand Fernuni Hagen

    Familienfreundliche Arbeit, wie du sie suchst, findest du vermutlich eher im öffentlichen Dienst, also zB im EPA oder im DPMA als Patentprüfer. Da gibt es nicht nur Teilzeitbeschäftigung, sondern auch Telearbeit zu Hause. Ob das genügend "spannend", weiß ich allerdings nicht.
  15. H

    DE Urheberrechte im Patentverfahren

    Am 1.4.2018 tritt der neue § 29a PatG in Kraft, der Urheberrechte im Patentverfahren regelt. Sieht irgendjemand hier praktische Konsquenzen, die die bisherige Handhabung ändern oder sonst rechtlich zu beachten sind? Ich sehe da nichts, was ernsthaft über § 45 UrhG hinausgeht, es ist wohl wieder...
  16. H

    Recherchen im Internet

    @PatFragen Zum Ersten. Ich halte garnichts für "Schwachsinn". Um sich an einer qualifizierten patentrechlichen Diskussion zu beteiligen, ist es vielmehr unabdingbar, dass man geistig auf der Höhe ist. Zum Zweiten: Bitte behalte deine Spekulationen über persönliche Daten der Forumsteilnehmer...
  17. H

    Recherchen im Internet

    Hallo PatFragen, es gibt recht unterschiedliche Anmelder. Bei großen Konzernen steht manchmal im Vordergrund, dass mehr Anmeldungen auch mehr Patente bedeuten, egal was drinsteht. Es kommt vielmehr auf eine (vermutlich eher obskure) Bewertung aus betriebswirtschaftlicher Sicht an, nämlich wenn...
  18. H

    Recherchen im Internet

    Dass wirklich kein Patentamt und kein Patentanwalt in öffentlich kostenlos zugänglichen Datenbanken (und damit ohne Geheimhaltungsverpflichtung) recherchiert, scheint mir etwas zu optimistisch. Denn das setzt voraus, dass es überall entsprechendes Problembewusstsein gibt, und darauf zielte meine...
  19. H

    Recherchen im Internet

    Der Einschätung von Pat-Ente ist voll zuzustimmen. Allerdings dürfte der Umstand, dass nicht viel bekannt wird, kaum zu den Schluss zulassen, dass nicht viel passiert. Vielmehr dürfte das, was tatsächlich passiert, genau so selten an das Licht der Öffentlichkeit kommen, wie eine Kontobewegung...
  20. H

    Recherchen im Internet

    Bei Recherchen im Internet werden die Suchanfragen regelmäßig durch den Betreiber der Suchmaschiene (Google & Co) ausgewertet, um dem Anfragenden (identifiziert durch die IP) passende Werbung unterbreiten zu können. Jegliche Suchanfragen müssen daher wie öffentliche Verlautbarungen betrachtet...
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