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  1. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    Ich verstehe es doch richtig (?): Eine Einrede im Verletzungsprozess (dein Vorschlag 1) würde nur greifen, wenn der Verletzungsgegenstand in den "unzulässig erweiterten Teil" des Schutzbereichs fällt, sonst aber nicht, während (gegenwärtig) bei der Frage der Zulässigkeit von Anspruchsänderungen...
  2. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    @PatFragen Das Problem ganz in den Verletzungsprozess schieben, nämlich als Einrede, dass der Anspruchsgegenstand nicht in den erteilten Schutzbereich fällt, dürfte andere, vergleichbar schwierige Probleme erzeugen. Angenommen, erteilt wird eine "Zange mit A und B" und im Einspruch wird daraus...
  3. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    Zur Frage des mittelbaren Schutzes kann ich die Entscheidung Paneeleelement (BGH GRUR 2005, 233) beitragen. Hier erfolgte eine Beschränkung des Patents im ersten Nichtigkeitsverfahren durch den BGH, der anscheinend keine Bedenken bzgl. der Zulässigkeit des Anspruchs hinsichtlich einer...
  4. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    @PatEnte So anders ist dein Beispiel nicht, weil eine (patentverletzende) Bremse immer in ein "Fahrzeug" eingebaut sein wird, das durch sie abgebremst wird. Und beim Anspruch "Bremse" liest der Fachmann das abgebremste "Fahrzeug" wohl immer mit. Das wird bei dem Chip ähnlich sein, wenn nach der...
  5. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    @PatFragen Ich versuch es nochmal mit anderen Worten: Der Patentinhaber hat (nach dem zutreffenden Vortrag des Einsprechenden) im Prüfungsverfahren ein Zuviel (an Schutz/Schutzbereich) bekommen, und das Einspruchsverfahren ist dafür da, dass ihm das wieder genommen wird, ohne dass er dabei etwas...
  6. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    Also, wenn dir der Begriff "Beweis" in diesem Zusammenhang nicht gefällt, dann drücke es doch anders aus. Deine juristische Ausbildung hilft dir sicher dabei. Ich denke, umgangssprachlich ist es verständlicher: Wozu will denn der Anmelder den Oberbergriff freiwillig*) - im Sinne einer...
  7. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    @ PatFragen Mit deinen Logik-Argumenten erinnerst du mich ein bisschen an Don Quijote und seinen Kampf gegen Windmühlenflügel. Ob du die größere Einheit anders nennst oder nicht, ist eben nicht "schnurzpiepe". Es geht darum, den beanspruchten Gegenstand zu beschränken, und das kann dessen...
  8. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    Nein, ich meine erst mal nur, wie der Fachmann die entscheidungserheblichen Worte und Begriffe versteht, z.B. ob eine "elektrische Verbindung" auch eine Funkverbindung umfasst, und damit auch GPS oder WLAN. Da darf bei der erfinderischen Tätigkeit nicht von einer anderen Auslegung ausgegangen...
  9. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    Könnte die 123(3)-Verletzung im "Mittel-Fall" damit zusammenhängen, dass beim Mittel-Anspruch die Wirkung des Mittels als Anspruchsmerkmal beim Verletzungsgegenstand verwirklicht werden muss, bei der Vorrichtung aber nicht, wenn nämlich die (im übrigen identische) Vorrichtung anders verwendet...
  10. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    @Alfred Ein Kategoriewechsel ist zumindest dann ein Verletzung von 123 (3), wenn er zu zusätzlichen Rechten führt, also z.B. weil ein (zunächst beanspruchtes) Verfahren nicht wie eine Vorrichtung (gemäß dem geänderten Anspruch) das Importieren umfasst. Daran gemessen ist eine Änderung des...
  11. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    Hallo Alfred, es kommt m.E. voraussichtlich darauf an, was der Fachmann unter einem "Computer enthaltend (bzw. umfassend) einen Chip, der ..." versteht (wobei die drei Pünktchen die "eigentliche", hier nicht weiter interessierende Erfindung charakterisieren). Wenn diese geänderte Formulierung...
  12. H

    Äquivalenz der Prüfung von Unzulässiger Erweiterung und Neuheit

    In verschiedenen BGH-Entscheidungen und Kommentaren wird immer wieder gesagt, dass die Prüfung der Neuheit – d.h. der Vergleich des Anspruchsgegenstands mit einem Dokument des Stands der Technik – und die Prüfung, ob die beanspruchte Erfindung über das ursprünglich Offenbarte hinausgeht – also...
  13. H

    Trägheit

    @PatFragen In der Tat antworte ich dir ungern, weil ich das Gefühl habe, du liest nur das aus meinen Beiträgen heraus, was dir genehm ist und du ignorierst den Rest. Als Anwalt macht man das ja vielleicht so, aber auch hier in einem Forum? Es geht schon mit dem "Honorarprofessor" los. Das ist...
  14. H

    Trägheit

    Warum ignorierst du die nächsten Sätze in diesem Aufsatz, von denen du doch sicher annehmen kannst, dass sie genau das ausdrücken, worum es mir geht? ... Sie (die Beweisanzeichen) wurden von den Patentinhabern in den Verfahren der Jahre 1998 bis 2000 auch regelmäßig ins Feld geführt. Von...
  15. H

    Trägheit

    @Lysios Schade, wenn du nicht weiter diskutieren möchtest, denn die Frage der Beweisanzeichen interessiert mich wirklich. Vor allem, wie das auf der Ebene des Erteilungsverfahrens wirklich gehandhabt wird, wo ja jeder etwas unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben könnte, die man auch...
  16. H

    Trägheit

    @Lysios Ich habe mich ja schon mal geoutet, dass ich kein Chemiker bin, deshalb kann ich leicht bei der Diskussion von 3 Ni 8/15 (EP) auf Glatteis geraten, zumal aus der Sicht des Nicht-Chemikers bei Stofferfindungen und Arzneimitteln es schon mal Argumente gibt, die auf anderen technischen...
  17. H

    Trägheit

    Hallo PatFragen, vielleicht sind wir gar nicht so weit auseinander. Art. 56 EPÜ bzw. § 4 PatG sagen aus, wenn und solange der Anspruchsgegenstand nicht durch den aufgefundenen und ins Verfahren eingeführten Stand der Technik nahegelegt ist, gilt er als auf einer erfinderischen Tätigkeit...
  18. H

    Trägheit

    Wenn Kraßer schreibt Immer, aber auch nur dann, wenn dieses eine Erfindung ist, die sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem SdT ergibt, ist der Vorgang, der dazu geführt hat, eine erfinderische Tätigkeit im Sinne des Patentrechts.so ist das nichts anderes, als was ich mit...
  19. H

    Trägheit

    Hallo Blood for PMZ, meine Interpretation der Geschichte des Patentgesetzes geht so: Relativ früh, zu Zeiten des Reichsgerichts, ist man sich wohl darüber klar geworden, dass die bloße Neuheit eine zu schwache Forderung für die Erteilung eines Patents ist, es musste noch irgendetwas...
  20. H

    Trägheit

    ... insbesondere ... ??? Du meinst also ernsthaft, eine Erfindung kann auch dann im Sinne von Art. 56 EPÜ bzw. § 4 PaG auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, wenn sie sich nicht für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik (vor dem Anmeldetag/Prioritätstag) ergibt...
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