§ 9 PatG lautet wie folgt.
Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten...