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    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Es liest sich wie eine überstürzte Reaktion auf die kürzlich angedrohte Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der EZB-Entscheidung des BVerfG im letzten Jahr. Siehe: https://www.dw.com/en/brussels-prepares-case-against-germany-over-ecb-ruling/a-57819671 Vermutlich wird der...
  2. L

    Warum kann man den Prüfungsantrag nicht zurücknehmen?

    Wie immer hilft hier ein Blick in den Kraßer/Ann, Patentrecht, 7. Auflage 2016, § 25 Rn 51: "5. Auf einen wirksamen Prüfungsantrag wird das Prüfungsverfahren auch dann durchgeführt, wenn der Antrag wieder zurückgenommen wird (§ 44 Abs. 4 Satz 1 PatG). Eine vorzeitige Beendigung der Prüfung kann...
  3. L

    US USPTO - Einschränkung während des Prüfungsverfahrens wieder rückgängig machen

    So pauschal stimmt das sicherlich nicht, denn es ist grundsätzlich erlaubt, Claims, die gestrichen wurden, wieder einzuführen: https://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/mpep-9020-appx-r.html#d0e323020 Reinstatement of previously canceled claim. A claim which was previously canceled may be...
  4. L

    EQE Vorbereitung zur Vorprüfung

    Da Du nur in einem Unternehmen tätig bist und erst einmal nur die EQE absolvieren sollst, empfiehlt sich dieser Grundkurs auf Unternehmenskosten...
  5. L

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Die Liste gilt natürlich international als „List of Lies“. Aber das BVerfG sagt ja selbst, dass es für die Fälle auf der Liste eine Entscheidung in dem Jahr „anstrebt“. Beim ersten Ratifizierungsversuch von 2017 stand das Verfahren auf der Liste für 2018, 2019, 2020. In 2020 war das Bestreben...
  6. L

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Damit ist jetzt mit der Veröffentlichung der Liste aber für jeden klar geworden, dass dieses Jahr auf keinen Fall über das UPC entschieden wird und damit die erste Hürde hinsichtlich der Eilbedürftigkeit genommen ist.
  7. L

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Ja, es geht munter weiter mit der 2 BvR 561/18.
  8. L

    Wegen Corona: Änderung von § 139 PatG

    Das hat mit Corona überhaupt nichts zu tun. Das Thema ist schon seit Jahren das heißeste Thema in der deutschen Patentszene, da sich die einflussreiche deutsche Automobilindustrie seit Jahren um eine Aufweichung des Unterlassungsanspruchs bemüht. Siehe dazu etwa...
  9. L

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Das ist gerade die Konsequenz des Gutachtens 1/09 des EuGH, welches die eigentliche Basis für das UPCA war. Und wiederum Art. 20 UPCA ist die ganz besondere Umsetzung des Vorrangs des EU-Rechts gemäß des EuGH-Gutachtens, für welchen das BVerfG in seinem Urteil es explizit als nicht notwendig...
  10. L

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Die übrigen Teilnehmer haben GB klargemacht, dass nur EU-Mitgliedsstaaten mitmachen können. Genau das steht ja auch in der Entscheidung des BVerfG zum ersten Ratifizierungsversuch. GB musste sich daher zurückziehen und genau das steht ja in der Mitteilung...
  11. L

    DE Material zur Prüfungsvorbereitung

    Ich weiß nicht, was Du hier mit Prüfungsabteilung meinst. Für die Zulassung sollte aber das Referat 4.3.5 des DPMA zuständig sein. Siehe dieses Organigramm: https://www.dpma.de/docs/dpma/organigramm_anonymisiert.pdf Zu Deiner Frage nach Hilfe: Ich würde an Deiner Stelle noch nicht zu viel...
  12. L

    DE Material zur Prüfungsvorbereitung

    Die Zulassung ist dann aber jetzt nicht mehr gültig, weil mittlerweile die Voraussetzungen dafür entfallen sind. Wenn Du das nicht glauben willst, solltest Du JETZT einen Antrag auf Feststellung beim DPMA stellen, dass Deine Zulassung trotz der Mitteilung der Präsidentin vom 18.01.2021 noch...
  13. L

    DE Material zur Prüfungsvorbereitung

    Nur zu Sicherheit: Du bist kein britischer Patentanwalt, sondern nur in UK niedergelassen, und/oder hast noch einen anderen passenden EU-Staat i.S.d. § 1 Abs. 2 EuPAG? Sonst hättest Du schon dieses Problem: https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/mitteilungen/mdp_01_2021.html
  14. L

    EPÜ Jahresgebühren - Bei Zurückweisung & WB (gilt als zurückgenommen)

    Was ich sagen wollte: Die Begriffe formelle und materielle Bestandskraft gibt es nach dem EPÜ nicht, nach deutschem Recht aber schon. Bestenfalls kann man für diese Begriffe daher nur rechtsvergleichende Untersuchungen zwischen dem deutschen Verfahrensrecht und dem Recht der Verfahren am EPA...
  15. L

    EPÜ Jahresgebühren - Bei Zurückweisung & WB (gilt als zurückgenommen)

    Grundsätzlich ist das EPÜ ja autonom auszulegen. Vielleicht wäre es daher hilfreich, wenn Du Dein Verständnis der Begrifflichkeiten im deutschen Recht darstellst, damit die Unterschiede zum Verfahrensrecht unter dem EPÜ klarer werden? Im deutschen Verfahrensrecht geht es ja z.B. um Themen wie...
  16. L

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Also das ist die Übersicht der EU bzgl. des Status für das Protokoll (PPA) nach dessen Art. 2(4) PPA: https://www.consilium.europa.eu/de/documents-publications/treaties-agreements/agreement/?id=2015056&DocLanguage=en Die ist aber sehr komplex zu verstehen. Für AT, DE, GR, HU, RO und SI muss man...
  17. L

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Vielleicht hilft das? https://patentepi.org/en/epi/d59a71bd-5bb8-4641-a75e-3a7c4b567387/download/190902_Overview%20on%20Ratification%20of%20the%20UPCA.pdf Eventuell gibt es noch eine neuere Version.
  18. L

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Also meine Meinung spielt da keine Rolle. Das ist nun mal die "offizielle" Auffassung die das Preparatory Committee vertritt (genau das steht doch in dem Link). Ich kenne aber auch keine erstzunehmenden abweichenden Meinungen dazu (sofern man grundsätzlich der Auffassung ist, dass das Problem UK...
  19. L

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Naja, ganz so einfach ist es nicht. Siehe etwa: http://patentblog.kluweriplaw.com/2020/11/26/preparatory-committee-unified-patent-court-an-important-step-closer/
  20. L

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Und welche Rolle spielt bei Deinen Verzögerungsüberlegungen denn dann noch das Protokoll zur vorläufigen Anwendbarkeit (für das m.E. immer noch zwei Unterzeichnerstaaten fehlen)? Siehe etwa: https://www.unified-patent-court.org/news/protocol-upc-agreement
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