US-Vertreter reichen Bezugszeichenliste nicht ein

Silber

GOLD - Mitglied
Hi Forum,

kann sich jemand einen Grund vorstellen, warum US-Korrespondenzanwälte davon absehen wollen könnten, eine Bezugszeichenliste einzureichen?

In dem vorliegenden Fall hatten wir sogar darauf hingewiesen, dass die Bezugszeichenliste aus unserer Sicht offenbarungswesentlich ist.

Danke für Ideen
 

pak

*** KT-HERO ***
Nein. Mich wundert aber mehr, warum der US-Korrespondenzanwalt selbst die Frage nicht beantwortet. Zeit für einen Wechsel ...?

Gruß

pak
 

Silber

GOLD - Mitglied
Darauf kann ich evtl. eingehen, falls mir jemand zeigt, wie man Beiträge ggf. wieder editieren kann 🐵
 

patachon

GOLD - Mitglied
Ich weiß natürlich nicht, welche Beweggründe sie konkret haben, aber mir fallen so ganz grob schon einige ein. Die Bezugszeichenliste ist einfach eine sehr deutsche Eigenheit und anderswo unüblich. In USA kann sie aber auch massiv schädlich sein; nicht umsonst ist man in der Beschreibung bei Patentanmeldungen, die US mit abdecken, die halbe Anmeldung lang beschäftigt, alle Varianten, Disclaimer, Erläuterungen aufzunehmen. Generell ist man in den USA sehr viel schneller dabei, den Schutzbereich auf nur exakt das einzuschränken, was da auch steht. Häufig wird befürchtet, dass Bezugszeichen schon in der Beschreibung genau in diese Richtung schaden können. Dort kann ich aber wenigstens noch einen Satz schreiben, dass ich alternativ natürlich auch die Varianten aus Figuren 3, 4 oder 5 nehmen kann. Wenn ich dann sogar noch eine Liste schreibe, in der unzweifelhaft steht "150 - Elektromotor", dann ist das jetzt als Elektromotor festgeschrieben und nichts anderes geht mehr. Aus dem selben Grund werden in USA normalerweise keine Bezugszeichen in Ansprüche geschrieben bzw. die aus den EP-Anmeldungen rausgenommen, bevor sie drüben eingereicht werden.


Nachtrag: Bezugszeichenliste = offenbarungswesentlich fände ich ungewöhnlich, es wäre doch wichtig, dass jedes Teil auch mindestens einmal ganz exakt in der Beschreibung vorkommt. Mir fällt jedenfalls nicht ein, wie ich etwas durch Bezugszeichenliste besser definieren könnte als in der Beschreibung, wo ich auch die Zusammenhänge erkläre.
 

Silber

GOLD - Mitglied
Danke, das macht Sinn, und stimmt auch mit meinen sonstigen Erfahrungen mit US-Anmeldungen überein.
Dass die Patentansprüche ohne Bezugszeichen oft nicht mehr verständlich sind (ohne ausführliches Studium der Anmeldung), steht auf einem anderen Blatt.
 
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