Natürlich brauchst Du eine Vollmacht. Schulte, §139, Rdn 197.
Wenn Du da weiterliest, stolperst Du über Rdn 205. Da steht was zu den Kosten, die sich üblicherweise nach Streitwert berechnen. Wenn Du also dem ausländischen Auftraggeber einen Sonderpreis machen möchtest, dann überlege Dir, warum...